Zustiftungen, Schenkungen und Erbschaften
Zukunft stiften - Steuerliche Regelungen
Sie möchten dauerhaft etwas bewegen und interessieren sich für eine Zuwendung zugunsten der Gerhard Grill Stiftung?
Von Ihrer Zuwendung profitieren über 750 Kinder und Jugendlichen der Frisch Auf Jugend, die wir in verschiedenen Projekten nachhaltig unterstützen. Aber Sie können auch selbst davon profitieren, beispielsweise durch eine Minderung Ihrer Steuerlast.
Ihre Zuwendung ist bei uns in guten Händen
Wir wissen um die Verantwortung und garantieren Ihnen die sorgfältige Verwendung der uns durch Sie anvertrauten Mittel.
Sollten Sie Fragen zum Vermächtnis an die Gerhard Grill Frisch Auf Jugend Stiftung haben, nutzen Sie bitte einfach das Kontaktformular oder schreiben uns eine E-Mail an info@gerhard-grill-stiftung.de. Gerne nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen und unverbindlichen Informationstermin.
Online-Kontaktformular
Wir freuen uns auf eine Nachricht von Ihnen!
Selbstverständlich werden alle Ihre Daten anonym und vertraulich behandelt!
Neues Steuerrecht - Gutes tun zahlt sich aus!
Zuwendungen zum Stiftungskapital können innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren bis zu einer Höhe von maximal einer Million Euro steuerlich zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Privatpersonen können Spenden bis maximal 20 Prozent des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte steuermindernd als allgemeinen Spendenabug geltend machen.
Unternehmen können Spenden bis maximal 0,4 Prozent der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter steuermindernd als allgemeinen Spendenabug geltend machen.
Auf testamentarische Zuwendungen und Schenkungen zugunsten der Gerhard Grill Frisch Auf Jugend Stiftung entfallen von Seiten des Staats keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern. Ihre Zustiftung über eine testamentarische Verfügung oder eine Schenkung geht somit in voller Höhe und ohne Abzüge in das Stiftungskapital der Gerhard Grill Frisch Auf Jugendstiftung über.
Wenn Sie selbst geerbt haben und Erbschaftssteuer sparen möchten, können Sie innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten, die Ihnen als Erbe Ihnen übergebenen Vermögenswerte in voller oder beliebiger Höhe der gemeinnützigen Gerhard Grill Frisch Auf Jugend Stiftung überschreiben. Die darauf angefallene Erbschaftssteuer können Sie sich gemäß § 29 Nr. 4 ErbStG erstatten lassen.